- Tres faciunt collegium
- Tres faciunt collegiumDer oströmische Kaiser Justinian (482-565) veranlasste eine Sammlung der zu seiner Zeit geltenden Rechtsvorschriften, die später (ab 1583) das »Corpus Juris Civilis« genannt wurde. Im zweiten Buch, den so genannten »Digesten«, des vier Bücher umfassenden Werks findet sich eine Stelle, an der es heißt: Neratius Priscus tres faciunt existimat collegium, auf Deutsch: »Neratius Priscus erklärt, dass drei ein Kollegium ausmachen.« (Neratius Priscus war ein Jurist, der um 100 n. Chr. lebte.) Mit diesem Rechtsspruch wird ausgedrückt, dass es mindestens dreier Personen als Grundlage zur Bildung eines Vereins, einer Gesellschaft o. Ä. bedarf. Dieser Rechtsgrundsatz spielte später in verschiedenen Lebensbereichen eine Rolle. So galt seit dem Mittelalter beispielsweise an den Universitäten die Regel, dass außer dem Dozenten mindestens noch zwei Studenten anwesend sein mussten, wenn eine Vorlesung gehalten werden sollte. Heute wird der Spruch gelegentlich noch als scherzhafte Floskel gebraucht, wenn jemand mit zwei anderen Personen irgendwo zusammentrifft, oder auch, wenn er drei andere Personen irgendwo beieinander vorfindet.
Universal-Lexikon. 2012.